Scheidungsanwalt

Folgesachen der Scheidung

Wird ein Scheidungsantrag gestellt, muss das Gericht in jedem Fall von sich aus den Versorgungsausgleich durchführen, es sei denn, es liegt ein wirksamer notarieller Verzichtsvertrag vor oder die Ehe war nur von kurzer Dauer. Im Fall einer sog. Kurzehe erfolgt die Durchführung des Versorgungsausgleichs nur auf Antrag eines der Ehegatten. Nur auf Antrag eines Ehegatten werden im Scheidungsverfahren auch die weiteren Regelungen zu anderen Scheidungsfolgen getroffen. Was sind die Scheidungsfolgesachen?

  • Ehegattenunterhalt

  • Verteilung von Besitz/Hausrat und Nutzung der ehelichen Wohnung bzw. der gemeinsamen Immobilie nach der Scheidung

Wenn Sie gemeinsame, minderjährige Kinder haben:

  • Sorgerecht

  • Umgangsrecht

  • Kindesunterhalt