Scheidungsanwalt

Persönliche Worte zu Kindschaftsverfahren

Es kommt leider häufig vor, dass Elternteile ihre Kinder dem anderen Elternteil entfremden. Es gibt Fälle, da werden die Umgänge des Kindes mit dem anderen Elternteil von Anfang an erschwert und vereitelt. Zum Beispiel werden Besuchswochenenden oft damit verhindert, dass behauptet wird, das Kind sei krank und müsse zu Hause bleiben. An ein ärztliches Attest kommt man relativ leicht. Der Umgangsberechtigte kann dann dagegen nichts machen, da ein Attest vor Gericht erst einmal gilt.
Auch Urlaube werden zu verhindern gewusst: Wenn das Kind freudig von den Urlaubsplänen mit dem anderen Elternteil erzählt, wird schnell ein eigener Urlaub mit dem Kind gebucht und so den Plänen des anderen zuvorgekommen.

In anderen Fällen ziehen Elternteile mit den Kindern in einer Nacht und Nebel Aktion an einen anderen Ort. Unabhängig davon wie ein solches Vorgehen rechtlich im Nachhinein zu beurteilen sein wird, werden dadurch erst einmal Fakten geschaffen. Dem anderen Elternteil wird es auf diese Weise sehr schwer gemacht, die Beziehung zu ihren Kindern solide zu halten.
Nach einigen Jahren ist das Resultat dieser Methoden meistens, dass zwischen dem Kind und dem Umgangsberechtigten keine stabile Beziehung mehr vorhanden ist. Ein Elternteil hat den anderen für das Ende der Ehe oder der Beziehung abgestraft, in Wirklichkeit aber das Kind getroffen.