Scheidungsanwalt

Professionalität und Standard

Die Kanzlei ist spezialisiert auf das Familienrecht. Langjährige Erfahrung, die Fokussierung auf Konfliktlösungen, sowie die Konzentration auf die Gesamtheit und Vielfalt von Familien unter Einbeziehung der Möglichkeiten im Familienrecht ermöglicht eine sehr hohe Beratungsqualität.

Regelmäßige Fortbildungen im Bereich des Familienrechts sichern den Qualifikationsstandard.

Frau Schneider wurde der Titel „Fachanwältin für Familienrecht“ von der Rechtsanwaltskammer Bremen verliehen, der ein hohes Maß an Erfahrung und Spezialisierung voraussetzt. Um den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ führen zu dürfen, muss der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden, dass die praktischen Erfahrungen und theoretischen Kenntnisse im Familienrecht erheblich das Maß übersteigt, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Erforderlich hierfür sind Nachweise einer speziellen Fortbildung im Familienrecht, zahlreiche bearbeitete Fälle im Familienrecht sowie diverse bestandene Leistungskontrollen. Für einen Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin im Familienrecht ist weiter der Nachweis einer jährlichen kontinuierlichen Fortbildung im Familienrecht erforderlich, um die hohe Qualität eines Fachanwalts bzw. einer Fachanwältin auf dem Gebiet sicherzustellen.