Scheidungsanwalt

Spezialisierung

Frau Rechtsanwältin Schneider verfügt über langjährige Erfahrungen mit Einkommens- und Vermögensfeststellungen bei Selbständigen, Freiberuflern, Geschäftsführern oder leitenden Angestellten.

Hierzu zählen die Prüfung von Zusatzeinkünften (Dienstwagen, Wohnvorteil, Zinseinkünfte etc.), aber auch das Prüfen von Erwerbsobliegenheiten und Verbindlichkeiten bei sich ändernden Einkommensverhältnissen in den Unterhaltsberechnungen, sowie die Klärung von Auswirkungen einer neuen Partnerschaft/neuer Kinder auf Unterhaltsregelungen.

Die Beachtung der steuerrechtlichen Seite von Eheschließung, Trennung oder Scheidung in Zusammenarbeit mit Steuerberatern ist ebeno Bestandteil wie die Anwendung internationalen Familienrechts bei Eheschließung oder Scheidung mit ausländischen Partnern.

Frau Rechtsanwältin Schneider entwirft, vermittelt und erstreitet Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Eheverträge.

Selbstverständlich vertritt Frau Rechtsanwältin Schneider auch Mandanten mit geringen Einkünften, ALG I- oder Sozialleistungsbezug (ALG II / Hartz IV). Bei angespannten und engen wirtschaftlichen Verhältnissen prüft Frau Rechtsanwältin Schneider die Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. In Fällen außergerichtlicher Vertretung können individuelle Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden.

Über 20 Jahre Erfahrung in familienrechtlichen Angelegenheiten bedeuten für Mandanten, dass Frau Rechtsanwältin Schneider überdies mit den Gepflogenheiten der Familiengerichte vertraut ist.