Familienrecht

Was ist die elterliche Sorge und wer hat die elterliche Sorge

Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes sowie die Vertretung des Kindes.
Es besteht ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern:

  • wenn die Eltern im Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheiratet sind,
  • wenn die Eltern nach der Geburt einander heiraten,  
  • wenn die Eltern erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen).

Sorgeerklärungen müssen öffentlich beurkundet werden, was beim Jugendamt, beim Notar und unter bestimmten Bedingungen bei einer Auslandsvertretung erfolgen kann.