Familienrecht

Die Immobilie bei Trennung und Scheidung

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Probleme im Zusammenhang mit der gemeinsamen Immobilie einer Klärung zuzuführen:

  • Verkauf des Hauses
  • Ein Ehepartner übernimmt den Anteil des anderen Ehepartners am Haus
  • Die Immobilie wird geteilt
  • Die gemeinsame Immobilie wird versteigert (Teilungsversteigerung)

Eine gesetzlich verbindliche Regelung, was mit dem Haus oder der Eigentumswohnung bei einer Trennung und Scheidung geschieht, gibt es nicht. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, in einem gerichtlichen Scheidungsverfahren würde quasi vom Amts wegen über das gemeinsame Haus oder die Eigentumswohnung mit entschieden.

Gehört Ihnen die Immobilie gemeinsam oder haben Sie die Wohnung gemietet, ändern Trennung, Scheidung und/oder der Auszug eines Ehegatten nichts an den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen. Anders formuliert: Als gemeinsame Eigentümer an einer Immobilie müssen Sie eine Einigung selbst herbeiführen.

Diese Situation liegt ebenfalls vor, wenn Sie Mieter sind und beide den Mietvertrag unterzeichnet haben. Auch wenn ein Ehepartner auszieht, bleibt dieser weiterhin mietvertraglich verpflichtet und schuldet dem Vermieter die Miete. Dies ändert sich erst dann, wenn Sie oder Ihr Ehegatte mit dem Vermieter eine anderslautende Vereinbarung getroffen haben.