Familienrecht

Kindschaftsrecht

Unter dem Begriff Kindschaftsrecht werden die Regelungen zusammengefasst, die das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie betreffen. Hierzu gehören: das Abstammungsrecht, das Sorge- und Umgangsrecht, das Namensrecht, das Adoptionsrecht, das Kindesunterhaltsrecht und das damit zusammenhängende Recht des gerichtlichen Verfahrens.
Was passiert, wenn Eltern sich trennen?
Sind Eltern gemeinsam Inhaber der Sorge und trennen sie sich, so besteht die gemeinsame Sorge fort, gleichgültig ob sie verheiratet sind oder nicht. Eine gerichtliche Prüfung und Entscheidung über die elterliche Sorge erfolgt – von Fällen der Kindeswohlgefährdung abgesehen – nur in den Fällen, in denen ein Elternteil einen Antrag auf Übertragung der Alleinsorge stellt. Ein solcher Antrag kann auch für Teilbereiche der elterlichen Sorge (z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht) gestellt werden.
Einem solchen Antrag ist stattzugeben, soweit entweder der andere Elternteil zustimmt, es sei denn das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung oder zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Auch bei einer Scheidung wird also nur dann über die elterliche Sorge entschieden, wenn ein Elternteil dies beantragt. Andernfalls besteht die gemeinsame elterliche Sorge fort.