Familienrecht

Teilungsversteigerung

Eine Teilungsversteigerung ist regelmäßig das Ergebnis gescheiteter Verhandlungen um eine Einigung betreffend der gemeinsamen Immobilie. In jeden Fall eine unangenehme Situationen in der zumeist sehr negative Emotionen eine Rolle spielen.

Die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung im Zusammenhang mit einer Scheidung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben.

  • Beide Partner sind als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, wobei einem mindestens 10 % der Immobilie gehören muss.
  • Es ist kein Ehevertrag vorhanden, sodass die Partner in einer Zugewinngemeinschaft leben.
  • Eine Einigung über die Aufteilung und den Verbleib von Haus oder Wohnung ist gescheitert.

Eine Teilungsversteigerung sollte in jedem Fall das letzte Mittel sein und ist nicht zu empfehlen. Es birgt Risiken und entzieht den Beteiligten viele Möglichkeiten über den Verkauf und die Modalitäten die Immobilie betreffend mitbestimmen zu können.

Ist das Teilungsverfahren eröffnet, bestimmt das Gericht den Termin und das geringste Gebot. Bei einer erfolglosen Versteigerung trägt der Antragsteller die Kosten und oft werden die Immobilien deutlich unter dem marktüblichen Preis verkauft. Der Verkaufserlös kann derart niedrig sein, dass nach Abzug sämtlicher Kosten und gegebenenfalls nach Tilgung der Grundschuld kaum ein nennenswerter Betrag übrig bleibt. Ganz abgesehen davon, dass sich das Verfahren ein Jahr und länger hinziehen kann.

Frau Rechtsanwältin Schneider wird in diesem Zusammenhang stets darauf hinwirken, eine Teilungsversteigerung zu verhindern und alternative Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und zu vermitteln.