Darf ich in der Ehewohnung bleiben?

Egal, wem die eheliche Wohnung gehört, jeder von Ihnen hat grundsätzlich erst einmal das gleiche Nutzungsrecht. Sie müssen sich also einigen, wer auszieht und wer bleibt. Ein Vorrecht steht ausnahmsweise demjenigen zu, der die Kinder betreut oder aus anderen Gründen in stärkerem Maße auf die Nutzung der Wohnung angewiesen ist als der Ehepartner. Das Familiengericht kann das alleinige Nutzungsrecht an der Wohnung entsprechend der Intensität der Gründe zuweisen. Die Zuweisung ist auch dann möglich, wenn die Wohnung im alleinigen Eigentum eines Ehegatten steht.

Zuletzt aktualisiert am 07.06.2020 von Admin.

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