Wo und von wem kann die Scheidung beantragt werden?

Bei einer Ehescheidung herrscht grundsätzlich Anwaltszwang. Der Scheidungsantrag muss insoweit – am besten von einer Scheidungsanwältin bzw. einem Scheidungsanwalt - beim örtlich zuständigen Familiengericht eingereicht werden.

Wenn die Ehepartner in der Ehewohnung getrennt leben oder - falls ein Ehepartner ausgezogen ist -, ist das Familiengericht im Bezirk der gemeinsamen Ehewohnung zuständig. Wenn die Ehegatten gemeinsame Kinder haben, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Ehegatte mit den Kindern lebt.

Zuletzt aktualisiert am 17.06.2020 von Admin.

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