Scheidungsanwalt

Scheidung / Trennungsjahr

Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist, dass die Ehepartner seit einem Jahr getrennt leben. Dieses Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben, um sich offiziell scheiden lassen zu können. Im Trennungsjahr sollten die Ehepartner getrennt voneinander leben. Eine Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung ist ausreichend, solange sich die Ehegatten kein Bett mehr teilen und getrennt voneinander wirtschaften. Wenn beide Ehepartner den Termin für die Trennung und somit das Scheitern der Ehe bestätigen, können Sie sich scheiden lassen. Der Scheidungsantrag kann in der Regel einige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Auch wenn ein Ehegatte nicht geschieden werden will, muss das Gericht auf Antrag des anderen Ehegatten die Ehe scheiden, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und das Gericht das Scheitern der Ehe festgestellt hat. Nach Ablauf von drei Jahren nach der Trennung geht das Gericht ohne weitere Feststellungen vom Scheitern der Ehe aus, sodass auch in diesem Fall die Ehe geschieden wird.

In Ausnahmefällen kommt eine Scheidung bei einer kürzeren Trennungsdauer in Betracht.