Scheidungsanwalt

Scheidungsverfahren: Anwaltspflicht und Scheidungsantrag

Um sich scheiden lassen zu können, ist in Deutschland mindestens ein Anwalt notwendig. Dieser reicht den sogenannten Scheidungsantrag bei Gericht für Sie ein und ist auch beim Scheidungstermin vor Gericht anwesend. Beim Scheidungsantrag handelt es sich um ein detailliertes Schreiben, das alle Angaben zu Ihnen, dem Ehepartner, Ehe und Trennung, Finanzen und ggf. gemeinsamen Kindern enthält. Auf Grundlage des Scheidungsantrags kann das Gericht Ihre Scheidung durchführen und die Kosten für die Scheidung festsetzen.

Wenn Sie mich mit der Stellung eines Scheidungsantrages beauftragen, können Sie zum ersten Gespräch bereits folgende Unterlagen mitbringen:

  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder

  • falls vorhanden: Ehevertrag oder während der Ehezeit geschlossene Vereinbarung zur Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen