Unterhalt

Kindesunterhalt

Wer ist gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig?

Gegenüber dem Kind sind in erster Linie die Eltern unterhaltspflichtig. Leben die Eltern getrennt, erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind aufwächst, seinen Unterhaltsbeitrag in der Regel durch dessen Pflege und Erziehung. Geldzahlungen werden von diesem Elternteil dann nicht erwartet. Der andere Elternteil hingegen hat Barunterhalt zu leisten. Neben diesem sogenannten Residenzmodell werden inzwischen verstärkt andere Betreuungsmodelle gelebt. So werden viele Kinder von ihren Eltern mittlerweile im Rahmen eines sogenannten erweiterten Umgangs oder auch nahezu paritätisch im sogenannten Wechselmodell betreut. Liegt ein echtes Wechselmodell vor, so führt dies nicht etwa dazu, dass keiner der beiden Elternteile mehr Kindesunterhalt an den anderen Elternteil zahlen müsste. Vielmehr ist beim Wechselmodell jeder der beiden Elternteile barunterhaltspflichtig.

Die Höhe der Unterhaltspflicht jedes Elternteils hängt hierbei von seinem Einkommen ab. Derjenige Elternteil, der über mehr Einkommen als der andere Elternteil verfügt, muss deshalb mehr als 50% des Unterhalts leisten, der andere Elternteil entsprechend weniger. Natürlich können die wechselseitigen Unterhaltspflichten miteinander verrechnet werden.