Familienrecht

Alleinsorge

Geben die Eltern keine Sorgeerklärungen ab und sind sie nicht miteinander verheiratet, so hat die Mutter die elterliche Sorge allein, es sei denn, das Familiengericht überträgt den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge (oder einen Teil davon) gemeinsam. Die Möglichkeit, eine Entscheidung des Familiengerichts zu erwirken, steht allen Vätern im Fall der Zustimmungsverweigerung durch die Mutter offen. Das Familiengericht überträgt den Eltern die elterliche Sorge (oder einen Teil davon) gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das Familiengericht soll in einem beschleunigten und vereinfachten Verfahren entscheiden, sofern der andere Elternteil entweder gar nicht Stellung nimmt oder die vorgetragenen Gründe, die gegen die gemeinsame Sorge angeführt werden, mit dem Kindeswohl nicht im Zusammenhang stehen und für das Gericht auch sonst keine kindeswohlrelevanten Gründe gegen eine gemeinsame Sorge ersichtlich sind. Eine Anhörung des Jugendamts und eine persönliche Anhörung der Eltern sind in diesem Fall entbehrlich.