Scheidungsanwalt

Scheidungsanwalt


Welche Eigenschaften sollte eine gute Scheidungsanwältin haben?
Vernunft, Mitgefühl und Ehrlichkeit.
Claudia Schneider, Scheidungsanwältin

Um sich scheiden lassen zu können, ist in Deutschland mindestens ein Scheidungsanwalt notwendig. Dieser reicht den sogenannten Scheidungsantrag bei Gericht für Sie ein und ist auch beim Scheidungstermin vor Gericht anwesend. Bei dem durch Ihren Scheidungsanwalt verfassten Scheidungsantrag handelt es sich um ein detailliertes Schreiben, das alle Angaben zu Ihnen, dem Ehepartner, Ehe und Trennung, Finanzen und ggf. gemeinsamen Kindern enthält. Auf Grundlage des Scheidungsantrags kann das Gericht Ihre Scheidung durchführen und die Kosten für die Scheidung festsetzen. Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, müssen Sie verschiedene Themen mit Ihrem Partner abklären und schriftlich festhalten.

Häufig wird der Wunsch nach einem gemeinsamen Scheidungsanwalt formuliert. Hier muss deutlich darauf hingewiesen werden: Es gibt keinen gemeinsamen Scheidungsanwalt.

Die Eheleute treten im Scheidungsverfahren formal als gegnerische Beteiligte auf, auch wenn sie sich bezüglich der Scheidung und der Scheidungsfolgen grundsätzlich einig sind. In solchen Fällen kann es zwar ausreichend sein, dass sich nur ein Ehegatte durch einen Scheidungsanwalt vertreten lässt. Es wird aber empfohlen, dass sich der andere Ehegatte zumindest auch anwaltlich beraten lässt.