Familienrecht

Familienrecht

Die Basis auf der sich Anwälte im Familienrecht bewegen sollten, liegt zwischen Empathie und professioneller Distanz.
Claudia Schneider, Familienanwältin - Bremen

Das Familienrecht enthält die gesetzlichen Grundlagen über die Eheschließung sowie deren Aufhebung, also insbesondere die Scheidung. Es beschäftigt sich insoweit mit allen rechtlichen Belangen innerhalb von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Das Familiengericht ist die zuständige Instanz, wenn es um Streitigkeiten familienrechtlicher Art geht.

Das Familienrecht umfasst im Wesentlichen die Rechtsbereiche:

Ehe und nichteheliche Lebensgemeinschaften. In diesen Bereich fällt die Klärung der scheidungsrelevanten Fragen unter Einbeziehung des Scheidungsanwaltes im außergerichtlichen Bereich, ebenso wie Scheidungen, die ausschließlich gerichtlich entschieden werden.

Vermögen und Unterhalt: Hierbei sind insbesondere Fragen der Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts zu regeln.

Hausratsaufteilung

Zugewinnausgleich

Versorgungsausgleich

Kinder: Diesbezüglich sind unter anderem die Angelegenheiten der durch Scheidung betroffenen Kinder zu ordnen.

Unterhaltsrecht gegenüber Kindern

Kindschafts-, Sorge- und Umgangsrecht

Rechte nichtehelicher Kinder

Adoptionsrecht

Bei Scheidungen ist in der Regel zunächst eine umfangreiche Beratung über Trennungs- und Scheidungsfolgen durch einen Scheidungsanwältin bzw. Fachanwältin für Familienrecht erforderlich. Haben Sie sich zur Trennung entschlossen, sind Regelungen für die Trennungszeit zu treffen. Ist schließlich das Trennungsjahr abgelaufen, wird die Scheidung mit den Scheidungsfolgen geregelt.

Im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung sind daher jede Menge Fragen zu klären. Eine Fachanwältin bzw. Fachanwalt für Familienrecht sollte deshalb die erste Wahl sein.